Bei Feu­er­aus­bruch in einem Bau­werk muß in allen Stock­wer­ken und Bau­ab­schnit­ten aus­rei­chend Lösch­was­ser ver­füg­bar sein. So schreibt es die ört­li­che Bau­be­hörde vor. Sie ent­schei­det auch, wel­che Lösch­was­ser­ver­sor­gung not­wen­dig ist.
Bei der Ent­schei­dung sind außer den loka­len Brand­schutz­vor­schrif­ten auch die Län­der­er­lasse zu beach­ten.
Die Geneh­mi­gung zur Instal­la­tion der Anlage erteilt das zustän­dige Was­ser­ver­sor­gungs­un­ter­neh­men, auch WVU genannt. Es prüft die Berech­nun­gen und Kon­struk­ti­ons­pläne, sowie die den Brand­schutz betref­fen­den bau­recht­li­chen Vor­schrif­ten.

Die Lösch­was­ser– und Trink­was­ser­lei­tun­gen eines Grund­stücks sol­len durch eine gemein­same Anschluss­lei­tung ver­sorgt wer­den. Bei die­ser Anschluss­art spricht man von einem Ver­bund­sy­stem. Selbst­ver­ständ­lich muss dann das Lösch­was­ser auch Trink­was­ser­qua­li­tät haben.

Diese gemein­same Anschluss­lei­tung, die ins Gebäude führt, ist so zu bemes­sen, dass die Trink­was­ser­ent­nahme zu kei­ner Zeit den Brand­schutz gefähr­det. Das kann dazu füh­ren, dass bei grö­ße­ren Bau­vor­ha­ben meh­rere Ein­spei­sun­gen not­wen­dig sind. Dann muss jede Anschluss­lei­tung, die ins Gebäude führt, mit einem Zäh­ler und einem Rück­fluss­ver­hin­de­rer aus­ge­rü­stet sein.

 

Wich­tig ist bei Ver­bund­an­la­gen die stän­dige Erneue­rung des Was­sers um Trink­qua­li­tät dau­er­haft zu gewähr­lei­sten. Lässt sich das nicht ver­wirk­li­chen, muss eine Spül­mög­lich­keit ein­ge­baut sein.

Dabei muss das 3-​​fache des Was­ser­vo­lu­mens von der Zulei­tung zur Feu­er­lösch­an­lage ein­mal wöchent­lich ent­wäs­sert wer­den (Auto­ma­ti­sche Spü­lung).

  • Pla­nung und Dimen­sio­nie­rung der nöti­gen Lösch­was­ser­lei­tun­gen zur aus­rei­chen­den Ver­sor­gung aller Stock­werke und Brand­ab­schnitte im Brand­fall
  • Berück­sich­ti­gung aller grei­fen­den Brand­schutz­vor­schrif­ten und Erlasse
  • Pla­nung, Koor­di­na­tion und Betreu­ung inkl. Abnahme durch die ent­spre­chen­den Prüf­be­hör­den

Für die Lösch­was­ser­ver­sor­gung in Gebäu­den kom­men drei unter­schied­lich betrie­bene Lei­tungs­aus­füh­run­gen zur Anwen­dung:

  1. Anla­gen mit nas­sen Stei­glei­tun­gen, die stän­dig unter Druck ste­hen und immer betriebs­be­reit sind. Sie die­nen in ers­ter Linie zur Selbst­hilfe bei der Brand­be­kämp­fung.
  2. Anla­gen mit tro­cke­nen Stei­glei­tun­gen, in die das Lösch­was­ser erst im Bedarfs­falle durch die Feu­er­wehr ein­ge­speist wird.
  3. Anla­gen mit Stei­glei­tun­gen naß/​trocken, die nor­ma­ler­weise was­ser­frei blei­ben und nur im Bedarfs­falle durch die Fern­be­tä­ti­gung von Arma­tu­ren mit Was­ser aus dem Trink­was­ser­netz gefüllt wer­den.

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